
Verwaltung
WEG Verwaltung
Wir übernehmen als professionelle Wohnungseigentumsverwaltung die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß den §§ 18 bis 27 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Als bestellte WEG-Verwaltung agieren wir im Interesse der gesamten Eigentümergemeinschaft unparteiisch, rechtssicher und wirtschaftlich verantwortungsvoll.
Unsere Tätigkeit basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des WEG. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung gemäß § 26 WEG.
Mit der Annahme der Bestellung verpflichten wir uns zur Erfüllung sämtlicher Aufgaben einer ordnungsmäßigen Verwaltung im Sinne des § 18 Abs. 1 WEG.
Wir übernehmen sämtliche Pflichten, die zur sachgerechten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:
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Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans
Abrechnung der Hausgelder
Verwaltung der gemeinschaftlichen Konten
Bildung und Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
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Überwachung und Beauftragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Regelmäßige Objektbegehungen inkl. Protokollierung von Auffälligkeiten und Zustandserfassungen
Koordination und Kontrolle von Handwerks- und Wartungsfirmen
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Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten
Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
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Führung und Aufbewahrung der Beschlusssammlung
Transparente Kommunikation mit den Eigentümern
Digitale und zeitgemäße Bereitstellung relevanter Unterlagen
Wir verstehen uns nicht nur als ausführender Dienstleister, sondern als verantwortungsvoller Partner der Eigentümergemeinschaft.
Die Verwaltung steht für Professionalität, Transparenz, rechtssichere Organisation und nachhaltige Werterhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Dabei wird besonderer Wert auf eine proaktive, lösungsorientierte Verwaltungstätigkeit gelegt, die sowohl kurzfristige Anforderungen als auch langfristige Interessen der Gemeinschaft berücksichtigt.
