Verwaltung

WEG Verwaltung

Wir übernehmen als professionelle Wohnungseigentumsverwaltung die ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß den §§ 18 bis 27 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Als bestellte WEG-Verwaltung agieren wir im Interesse der gesamten Eigentümergemeinschaft unparteiisch, rechtssicher und wirtschaftlich verantwortungsvoll.

Unsere Tätigkeit basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des WEG. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Eigentümerversammlung gemäß § 26 WEG.
Mit der Annahme der Bestellung verpflichten wir uns zur Erfüllung sämtlicher Aufgaben einer ordnungsmäßigen Verwaltung im Sinne des § 18 Abs. 1 WEG.

Wir übernehmen sämtliche Pflichten, die zur sachgerechten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere:

Wir verstehen uns nicht nur als ausführender Dienstleister, sondern als verantwortungsvoller Partner der Eigentümergemeinschaft.

Die Verwaltung steht für Professionalität, Transparenz, rechtssichere Organisation und nachhaltige Werterhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Dabei wird besonderer Wert auf eine proaktive, lösungsorientierte Verwaltungstätigkeit gelegt, die sowohl kurzfristige Anforderungen als auch langfristige Interessen der Gemeinschaft berücksichtigt.

Weiße mehrstöckige Wohngebäude mit Balkonen gegen blauen Himmel.
Jemand arbeitet an einem Laptop an einem weißen Schreibtisch mit einer Tasse Kaffee, Smartphone, Tablets, einem Telefonhörer, einem Notizzettel und Stiften.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!